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   OVG Thüringen, 09.10.2015 - 2 EO 633/14   

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OVG Thüringen, 09.10.2015 - 2 EO 633/14 (https://dejure.org/2015,33193)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 09.10.2015 - 2 EO 633/14 (https://dejure.org/2015,33193)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 09. Oktober 2015 - 2 EO 633/14 (https://dejure.org/2015,33193)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Auswahlentscheidung zwischen Beamten derselben Besoldungsgruppe unterschiedlicher Laufbahnen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswahlentscheidung eines Dienstherrn durch Einbeziehen der Beamten einer Besoldungsgruppe in eine Laufbahngruppe; Auswahlentscheidung in Bezug auf das Statusamt i.R.d. Beförderung

  • Justiz Thüringen

    Auswahlentscheidung zwischen Beamten derselben Besoldungsgruppe unterschiedlicher Laufbahnen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswahlentscheidung eines Dienstherrn durch Einbeziehen der Beamten einer Besoldungsgruppe in eine Laufbahngruppe; Auswahlentscheidung in Bezug auf das Statusamt i.R.d. Beförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12

    Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 Abs 2 GG) auch im Falle einer

    Auszug aus OVG Thüringen, 09.10.2015 - 2 EO 633/14
    Die Ermittlung des, gemessen an den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung, am besten geeigneten Bewerbers hat stets in Bezug auf d a s anges t r e b t e S t a t u s a m t zu erfolgen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. November 2010 - 2 BvR 2435/10 - NVwZ 2011, 746; vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - juris; vom 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 - NVwZ 2013, 1603; BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 - BVerwGE 147, 20; Beschluss des Senats vom 19. März 2014 - 2 EO 252/13 - juris).

    Der dabei in Ausfüllung der Begriffe "Eignung, Befähigung und fachliche Leistung" dem Dienstherrn eröffnete Beurteilungsspielraum unterliegt schon von Verfassungs wegen einer nur begrenzten gerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Mai 2011 - 2 BvR 764/11 - NVwZ 2011, 1191; vom 7. März 2013, a. a. O.).

    Diese Vorgehensweise genügt nicht den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG, wonach die für den Leistungsvergleich erforderliche Eignungsprognose in Bezug auf e i n konkretes nächsthöheres S t a t u s a m t durchzuführen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 - NVwZ 2013, 1603).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Thüringen, 09.10.2015 - 2 EO 633/14
    Die Ermittlung des, gemessen an den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung, am besten geeigneten Bewerbers hat stets in Bezug auf d a s anges t r e b t e S t a t u s a m t zu erfolgen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. November 2010 - 2 BvR 2435/10 - NVwZ 2011, 746; vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - juris; vom 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 - NVwZ 2013, 1603; BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 - BVerwGE 147, 20; Beschluss des Senats vom 19. März 2014 - 2 EO 252/13 - juris).

    rungen des konkret zu vergebenden Dienstpostens ausrichten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 - BVerwGE 147, 20; juris, Rn. 28, 31, 37 m. w. N.; Beschluss des Senats vom 19. März 2014 - 2 EO 252/13 - juris).

  • OVG Thüringen, 19.03.2014 - 2 EO 252/13

    Vorläufige Untersagung der Besetzung eines Beförderungsdienstpostens einer

    Auszug aus OVG Thüringen, 09.10.2015 - 2 EO 633/14
    Die Ermittlung des, gemessen an den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung, am besten geeigneten Bewerbers hat stets in Bezug auf d a s anges t r e b t e S t a t u s a m t zu erfolgen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. November 2010 - 2 BvR 2435/10 - NVwZ 2011, 746; vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - juris; vom 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 - NVwZ 2013, 1603; BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 - BVerwGE 147, 20; Beschluss des Senats vom 19. März 2014 - 2 EO 252/13 - juris).

    rungen des konkret zu vergebenden Dienstpostens ausrichten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 - BVerwGE 147, 20; juris, Rn. 28, 31, 37 m. w. N.; Beschluss des Senats vom 19. März 2014 - 2 EO 252/13 - juris).

  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 41.80

    Gerichtsvollzieher - Versetzung innerhalb Behörde - Abordnung innerhalb Behörde -

    Auszug aus OVG Thüringen, 09.10.2015 - 2 EO 633/14
    Das Amt im statusrechtlichen Sinn wird grundsätzlich durch die Zugehörigkeit zu einer Laufbahn und Laufbahngruppe, durch das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe und durch die dem Beamten verliehene Amtsbezeichnung gekennzeichnet (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 2 BvL 7/02 - juris; Beschluss vom 29. April 1982 - 2 C 41/80 - BVerwGE 65, 270; Urteil vom 24. Januar 1991 - 2 C 16/88 - BVerwGE 87, 310; BVerwG, Urteil vom 18. September 2008 - 2 C 3/07 - juris).

    Der Passus "abstrakt-funktionelles Amt eines/einer (Regierungs-)oberinspektors/oberinspektorin" ist von vornherein nicht geeignet, ein bestimmtes abstrakt-funktionelles Amt zu beschreiben, das einem Statusamt folgt (vgl. zur Begriffsbestimmung: BVerwG, Urteil vom 29. April 1982 - 2 C 41/80 - BVerw- GE 65, 270; vgl. auch Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 6. Aufl., Rn. 48; 2 EO 633/14 10.

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Thüringen, 09.10.2015 - 2 EO 633/14
    An der Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs fehlt es ausnahmsweise nur dann, wenn der Rechtsschutzsuchende auch bei Vermeidung der Rechtsverstöße in einem neuen Auswahlverfahren von vornherein zweifelsfrei chancenlos wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3/03 - BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - Beschlüsse des Senats vom 15. April 2014 - 2 EO 641/12 - und vom 19. Mai 2014 - 2 EO 313/13 - jeweils juris).
  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus OVG Thüringen, 09.10.2015 - 2 EO 633/14
    An der Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs fehlt es ausnahmsweise nur dann, wenn der Rechtsschutzsuchende auch bei Vermeidung der Rechtsverstöße in einem neuen Auswahlverfahren von vornherein zweifelsfrei chancenlos wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3/03 - BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - Beschlüsse des Senats vom 15. April 2014 - 2 EO 641/12 - und vom 19. Mai 2014 - 2 EO 313/13 - jeweils juris).
  • OVG Thüringen, 19.05.2014 - 2 EO 313/13

    Konkurrentenstreit bei gebündelten Dienstposten

    Auszug aus OVG Thüringen, 09.10.2015 - 2 EO 633/14
    An der Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs fehlt es ausnahmsweise nur dann, wenn der Rechtsschutzsuchende auch bei Vermeidung der Rechtsverstöße in einem neuen Auswahlverfahren von vornherein zweifelsfrei chancenlos wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3/03 - BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - Beschlüsse des Senats vom 15. April 2014 - 2 EO 641/12 - und vom 19. Mai 2014 - 2 EO 313/13 - jeweils juris).
  • OVG Thüringen, 15.04.2014 - 2 EO 641/12

    Konkurrentenstreitverfahren; Richteramt; erneute Auswahl

    Auszug aus OVG Thüringen, 09.10.2015 - 2 EO 633/14
    An der Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs fehlt es ausnahmsweise nur dann, wenn der Rechtsschutzsuchende auch bei Vermeidung der Rechtsverstöße in einem neuen Auswahlverfahren von vornherein zweifelsfrei chancenlos wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3/03 - BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - Beschlüsse des Senats vom 15. April 2014 - 2 EO 641/12 - und vom 19. Mai 2014 - 2 EO 313/13 - jeweils juris).
  • VG Berlin, 26.11.2014 - 7 K 421.14

    Anspruch eines Beamten auf erneute Entscheidung über seine Bewerbung

    Auszug aus OVG Thüringen, 09.10.2015 - 2 EO 633/14
    Diese Bestimmungen hindern den Dienstherrn aber nicht daran, im Einzelfall auch Funktionen zu definieren, auf denen Beamte verschiedener Laufbahnen amtsangemessen beschäftigt werden können, weil auf dem entsprechenden Dienstposten Fähigkeiten und Kenntnisse sowohl der einen als auch der anderen Laufbahn in substantiellem Umfang benötigt werden (vgl. zur Ausschreibung des Dienstpostens eines/einer Stellvertretenden Leiters/Leiterin einer Jugendstrafanstalt - Regierungsdirektor/in oder Sozialdirektor/in, Besoldungsgruppe A 15: VG Berlin, Urteil vom 26. November 2014 - 7 K 421/14 - zitiert nach Juris).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus OVG Thüringen, 09.10.2015 - 2 EO 633/14
    Denn aus Art. 33 Abs. 2 i. V. m. Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG folgt die Verpflichtung des Dienstherrn, die seiner Entscheidung zugrunde liegenden wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich zu fixieren, weil deren erstmalige Darlegung im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren die Rechtsschutzmöglichkeiten von Mitbewerbern in unzumutbarer Weise mindert (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178; Beschluss des Senats vom 18. März 2011 - 2 EO 471/09 - juris).
  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

  • BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 16.88

    Beamtenrecht - Versetzung eines Chefaztes - Ermessensausübung - Versetzung eines

  • BVerfG, 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10

    Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der Fassung des

  • BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 3.07

    Versetzung Berliner Beamter zum Stellenpool verfassungswidrig

  • BVerfG, 10.10.2003 - 2 BvL 7/02

    Zur Besoldung des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts

  • OVG Thüringen, 18.03.2011 - 2 EO 471/09

    Konkurrentenstreitigkeit; Dokumentationspflicht; Gesamtnote; arithmetisches

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 59.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

  • OVG Thüringen, 28.06.2016 - 2 KO 31/16

    Konkurrentenklage ; Verwirkung der Widerspruchs- und Klagebefugnis; Festlegung

    Wäre ein unterlegener Bewerber bei derart schwerwiegenden Mängeln rechtsschutzlos, würde ihm effektiver Rechtsschutz vorenthalten (vgl. auch Beschluss des Senats vom 9. Oktober 2015 - 2 EO 633/14 - und Beschluss vom 14. November 2013 - 2 EO 838/12 -).
  • VG Weimar, 29.10.2015 - 1 K 663/15

    Verwirkung des Widerspruchs- und Klagerechts bei Anfechtung bereits vollzogener

    Daran anknüpfend ist eine Ernennungsanfechtung ausnahmsweise dann rechtlich unmöglich, wenn das weite Ermessen des Dienstherrn, das Auswahlverfahren fortzusetzen oder aus organisatorischen Erwägungen im Rahmen der Organisationsgewalt bzw. aus sachlichen Gründen i.S.v. Art. 33 Abs. 2 GG abzubrechen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteile vom 26. Januar 2012 - 2 A 7/09 -, zitiert nach Juris Rdz. 27 und vom 29. Dezember 2012 - 2 C 6/11 -, zitiert nach Juris Rdz. 18 f.; OVG Weimar, Beschluss vom 20. Juli 2015 - 2 EO 273/14 -, wie vor, Beschluss vom 9. Oktober 2015 - 2 EO 633/14 -, Rdz. 26; Wichmann/Langer, Öffentliches Dienstrecht, 7. Aufl., Rdz. 121, S. 204) auf Null reduziert ist.

    Der Dienstherr kann dann rechtmäßig das Auswahlverfahren nur noch abbrechen (ähnlich OVG Weimar, Beschluss vom 19. Dezember 2011 - 2 EO 549/09 -, Seite 16 f. des Umdrucks: "...praktisch keinerlei Raum mehr..., das Ermessen in Richtung auf eine Auswahl des im Blick stehenden Bewerbers auszuüben" unter Hinweis auf OVG Münster, Beschluss vom 10. März 2009 - 1 B 1518/08 -, zitiert nach Juris; OVG Weimar, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - 2 EO 633/14 -, a.a.O., Rdz. 26: "...Auswahlverfahren wird abzubrechen ... sein"; Beschluss vom 20. Juli 2015 - 2 EO 273/14 -: keine Ermessensreduzierung; vgl. auch VG Bremen, Urteil vom 30. April 2013 - 6 K 437/12 We -, zitiert nach Juris Rdz. 31, 34).

  • OVG Bremen, 22.09.2016 - 2 B 123/16

    Erstellung einer sachgerechten Beurteilung i.R.e. Beförderungsamtes;

    Dem Dienstherrn ist es insbesondere verwehrt, eine bestimmte Anzahl von Planstellen zur Beförderung zu verwenden, indem er im Rahmen der "Topfwirtschaft" die Beamten bestimmt, die in der Vergangenheit die besten Leistungen auf ihren Dienstposten erbracht haben, und erst im Nachgang festlegt, in welche Statusämter die Beförderung erfolgen soll (vgl. BVerwGE 140, 83, 91 f.; ThürOVG, Beschluss vom 9. Oktober 2015 - 2 EO 633/14 -, [...]).

    In einem solchen Fall kann sich die Auswahlentscheidung aufgrund der besonderen Situation ausnahmsweise (allein) an den Anforderungen des konkret zu vergebenden Dienstpostens ausrichten (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 9. Oktober 2015 - 2 EO 633/14 -, [...]).

  • VG Freiburg, 13.03.2020 - 3 K 3288/19

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit; Festlegung des konkreten statusrechtlichen

    Dem Dienstherrn ist es insoweit verwehrt, eine bestimmte Anzahl von Planstellen zur Beförderung zu verwenden, indem er im Rahmen der "Topfwirtschaft" die Beamten bestimmt, die in der Vergangenheit die besten Leistungen auf ihren Dienstposten bzw. in ihren Statusämtern erbracht haben, und erst im Nachgang festlegt, in welche konkreten Ämter die Beförderung erfolgen soll, da in diesem Fall kein echter Leistungsvergleich in Bezug auf ein - laufbahnbezogen - konkretes statusrechtliches Amt erfolgen kann bzw. erfolgt (vgl. ebenso Thüringer OVG, Beschluss vom 09.10.2015 - 2 EO 633/14 -, juris Leitsatz und Rn. 19 ff. sowie OVG Bremen, Beschluss vom 22.09.2016 - 2 B 123/16 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 63 ff.; wohl noch anders, aber im Ergebnis nicht entscheidungstragend VG Freiburg, Beschluss vom 20.06.2018 - 3 K 10882/17 -, nicht veröffentlicht).

    In einem solchen Fall kann eine laufbahnübergreifende Konkurrenzsituation von Beamtinnen und Beamten unterschiedlicher Laufbahnen um eine konkrete Beförderungsstelle entstehen, die dann aber mit einem Laufbahnwechsel zumindest einer der Bewerberinnen/Bewerber einhergeht und bei welchem sich die Auswahlentscheidung aufgrund der besonderen Situation ggf. ausnahmsweise auch an den Anforderungen des konkret zu vergebenden Dienstpostens ausrichten darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, juris; Thüringer OVG, Beschluss vom 09.10.2015 - 2 EO 633/14 -, juris Rn. 25 sowie OVG Bremen, Beschluss vom 22.09.2016 - 2 B 123/16 -, juris Rn. 66).

    Prognosen über den Ausgang des neu durchzuführenden Verfahrens sind nicht möglich, so dass eine Auswahl der Antragstellerin trotz ihres Punkteabstands gegenüber den Beigeladenen in den dienstlichen Beurteilungen in einem neuen rechtmäßigen Auswahlverfahren zumindest möglich erscheint (vgl. ebenso in einer vergleichbaren Konstellation Thüringer OVG, Beschluss vom 09.10.2015 - 2 EO 633/14 -, juris Rn. 26).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2020 - 4 S 1044/20

    Anforderungen an die Eignungsprognose für einen Leistungsvergleich

    Das Regierungspräsidium verzichtete bei der Bewerberauswahl mithin auf einen statusamtsbezogenen Leistungsvergleich als dem zentralen Bestandteil des Auswahlvorgangs; dies ist mit Art. 33 Abs. 2 GG nicht zu vereinbaren (ebenso: Thür. OVG, Beschluss vom 09.10.2015 - 2 EO 633/14 -, Juris Rn. 22; OVG Bremen, Beschluss vom 22.09.2016 - 2 B 123/16 -, Juris Rn. 66).

    Können auf einem konkreten Dienstposten - wie in dem vom Senat entschiedenen Fall - Beamte verschiedener Laufbahnen amtsangemessen beschäftigt werden, weil nach dem Anforderungsprofil des Dienstpostens Fähigkeiten und Kenntnisse unterschiedlicher Laufbahnen verlangt sind, ist es im Einzelfall auch im Lichte des Art. 33 Abs. 2 GG vom Organisationsermessen des Dienstherrn umfasst, eine laufbahnübergreifende horizontale Ämterbündelung vorzunehmen, die Stelle dementsprechend laufbahnübergreifend - "offen" - auszuschreiben und die zu treffende Auswahlentscheidung ausnahmsweise nicht allein am Statusamt, sondern zudem an den Anforderungen dieses konkreten Dienstpostens auszurichten (vgl. zu einer "offenen" Ausschreibung: Thür. OVG, Beschluss vom 09.10.2015 - 2 EO 633/14 -, Juris Rn. 25; OVG Bremen, Beschluss vom 22.09.2016 - 2 B 123/16 -, Juris Rn. 66 ff. [für die Amtsleitung beim Amt für Versorgung und Integration]; s. auch Bay. VGH, Beschluss vom 12.12.2019 - 6 ZB 19.1143 -, Juris Rn. 18).

  • OVG Thüringen, 04.12.2015 - 2 EO 94/15

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Bildung sog. Beförderungskreise als

    Auszuwählen ist der Bewerber, von dem der Dienstherr im Rahmen einer Prognose erwarten darf, dass er in der Zukunft den Anforderungen des konkret zu besetzenden Amtes am besten entspricht (vgl. Beschluss des Senats vom 9. Oktober 2015 - 2 EO 633/14 - juris).
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